Meine Nachbarschaft: Homburger Hohl
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Vorlagen
Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7927 entstanden aus Vorlage: OF 1201/10 vom 14.12.2025 Betreff: Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring Der Magistrat wird gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Ecke Festeburgring (soweit möglich im Bereich des vorhandenen Fahrbahnteilers) einzurichten. Sollte wider Erwarten dort kein Fußgängerüberweg realisierbar sein, wird der Magistrat alternativ gebeten, im Bereich des vorhandenen Fahrbahnteilers optisch/farblich gut erkennbare Markierungen/Muster auf dem Straßenbelag als Hinweis auf die vorhandene Gefahrenstelle aufzubringen. Begründung: Auf der Homburger Landstraße ist nicht nur im Berufsverkehr eine hohe Fahrzeugbelastung festzustellen. Ein Zebrastreifen ist an dieser Stelle aus Gründen der Verkehrssicherheit sehr wichtig, zumal von und zu der nahe gelegenen U-Bahn-Station "Theobald-Ziegler-Straße" ein reger Fußgängerstrom über die südliche Theobald-Ziegler-Straße und den Festeburgring bis zur katholischen Kirche St. Christophorus sowie von und zum Wohngebiet um die evangelische Festeburgkirche herrscht. Insbesondere nutzen auch viele Kinder diesen Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7918 entstanden aus Vorlage: OF 1183/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße eine breite Bodenwelle, analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Kindergartenkinder kommen über den Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die Autofahrenden fahren oft mehr als Tempo 30 und kommen vor dem Zebrastreifen um eine Ecke, wonach immer gerne Gas gegeben wird. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Die Verkehrsinsel an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv gestalten
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7921 entstanden aus Vorlage: OF 1191/10 vom 15.12.2025 Betreff: Die Verkehrsinsel an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv gestalten Der Magistrat wird gebeten, die große Verkehrsinsel zwischen Gießener Straße und Homburger Landstraße an der Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U5 1. unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes und 2. unter Berücksichtigung der veränderten Straßenführung im Rahmen der Verlängerung der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv zu gestalten (Belegfotos 1 bis 3). Begründung: Diese Grünfläche ist das nördliche Eingangstor in den Stadtteil Preungesheim. Es besteht der dringende Bedarf nach einer ansprechenden Gestaltung, da dieser Teil von Preungesheim durch das Umfeld der Endhaltestelle und den vorhandenen Park-and-Ride-Platz kontinuierlich verunreinigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7925 entstanden aus Vorlage: OF 1198/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg vor der Galgenstraße eine breite Bodenwelle analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring aufbringen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg aus Richtung Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die in den Wendelsgarten abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nur nach links, da von dort die Autos kommen und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der AnnaLindhAllee kommend Richtung NiederEschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7782 entstanden aus Vorlage: OF 392/15 vom 11.11.2025 Betreff: Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Magistrat wird gebeten, auf den Parkflächen in der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee aus kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, das Parken nur auf Pkw zu beschränken. Begründung: In diesem Bereich soll das Abstellen auf Pkw beschränkt werden, da es bei der Begegnung größerer Fahrzeuge stets Probleme gibt, wenn Anhänger, Sprinter, Wohnmobile oder Lkws abgestellt wurden. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge von der Anna-Lindh-Allee aus kommend, sich verkehrswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7784 entstanden aus Vorlage: OF 399/15 vom 13.11.2025 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat Planungsunterlagen zum Bau des Kreisels Homburger Landstraße - Berner Straße im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - zur Verfügung zu stellen, aus denen besonders die geplante Führung der Fußgänger- und Radwege hervorgeht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7752 entstanden aus Vorlage: OF 1161/10 vom 11.11.2025 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Vorgang: OM 6784/25 OBR 10; ST 1211/25 1. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen an dem im Betreff genannten Standort aus dem Zeitraum April bis November 2025 mitzuteilen. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, das Ergebnis der noch ausstehenden Viacount-Messung, Anregung des Ortsbeirats vom 22.04.2025, OM 6784, mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrsbelastung durch Pkw- und Lkw-Durchfahrten in diesem Teilabschnitt der Homburger Landstraße hat aktuell weiter zugenommen. Die Belastung für die anwohnenden Bürger ist nicht mehr zu ertragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211
Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7761 entstanden aus Vorlage: OF 1168/10 vom 10.11.2025 Betreff: Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße so sicher geregelt werden kann, dass künftig dort keine Fahrzeuge unkoordiniert oder wie auch immer störend auf dem Fahrbahnbereich abgestellt werden. Begründung: Dort ist weder ausreichend Parkraum noch ausreichende Beleuchtung vorhanden, sodass es derzeit dort leider sehr schnell zu gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich kommen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße
Antrag vom 13.11.2025, OF 399/15 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat Planungsunterlagen zum Bau des Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - zu Verfügung zu stellen, aus denen besonders die geplante Führung der Fußgänger- und Radwege hervorgeht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen
Antrag vom 13.11.2025, OF 398/15 Betreff: Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Freiflächen westlich der Bebauung von Nieder-Eschbach begrenzt durch die Homburger Landstraße (ohne den bebauten Bereich), der Züricher Straße und der Anna Lindt-Allee werden wie schon lange gefordert und geplant zeitnah dem GrünGürtelPark Nieder-Eschbach zugeordnet. Begründung: Seit Beginn der 1990er Jahre wird der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Für den bisher geforderten südlichen Teil (Homburger Landstraße bis Harheimer Weg) ist dies bereits erfolgt. Nun ist auch der Erhalt der Flächen westlich von Nieder-Eschbach gegenüber weiterer Bebauung aller Art erforderlich. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Gebiet der Kaltluftentstehung und als Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung, die so auch Einfluss in den Klimaplanatlas fand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der AnnaLindhAllee kommend Richtung NiederEschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg
Antrag vom 11.11.2025, OF 392/15 Betreff: Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, das Parken nur auf Pkw zu beschränken. Begründung: In diesem Bereich soll das Abstellen auf Pkw beschränkt werden, da es bei der Begegnung größerer Fahrzeuge stets Probleme gibt, wenn Anhänger, Sprinter, Wohnmobile oder LKWs abgestellt wurden. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Antrag vom 11.11.2025, OF 1161/10 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, dem Ortsbeirat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen aus dem Zeitraum April - November 2025 mitzuteilen. Auch ist das Ergebnis der noch ausstehenden Viacount-Messung Antrag OF 1029/10 mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrsbelastung durch PKW- und LKW-Durchfahrten in diesem Teilabschnitt der Homburger Landstraße hat aktuell weiter zugenommen. Die Belastung für die anwohnenden Bürger ist nicht mehr zu ertragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Stadttauben in Preungesheim
Antrag vom 10.11.2025, OF 1160/10 Betreff: Stadttauben in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. an welchen Stellen und Nistplätzen künftig Stadttauben in Preungesheim neben dem Schwerpunkt im Bereich unter der Brücke der A661 über die Homburger Landstraße ab wann intensiv betreut werden, 2. welche Erkenntnisse aus etwaigen diesbezüglichen Fehlern künftig gezogen und berücksichtigt werden können, 3. ob, und wenn ja, wie und wohin womöglich eine Verlagerung von Nistplätzen vorgesehen ist, 4. ob, und wenn ja, wie künftig das Füttern der Tauben auf dem Gravensteiner-Platz kontrolliert und unterbunden werden soll, 5. welche sonstigen Erkenntnisse in Sachen Stadttauben in Preungesheim vorliegen, 6. wann diesbezüglich ein geeignetes ganzheitliches Konzept für Preungesheim in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorgestellt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße
Antrag vom 14.12.2025, OF 1198/10 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man unter dem Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg vor der Galgenstraße eine breite Bodenwelle, analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg aus Richtung Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die Abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nur nach links, da dort die Autos herkommen und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen
Antrag vom 16.10.2025, OF 937/3 Betreff: Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der "Roten Eule" ziehen Mit der endgültigen Schließung der Roten Eule in der Eckenheimer Landstraße sind im Nordend rund 40 dringend benötigte Kita- und Hortplätze verloren gegangen. Der Betreiber sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sich die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin über Monate nicht verbindlich zur notwendigen Sanierung und Finanzierung des Gebäudes geäußert hat. Das ist ein deutliches Versäumnis des Magistrats, der trotz frühzeitig bekannter Mängel keine tragfähige Lösung fand. Für viele Eltern stellte die monatelange Hängepartie eine erhebliche Belastung dar: Von der Ungewissheit, ob die Rote Eule gerettet werden kann, über die Frage nach einer alternativen Betreuungseinrichtung bis hin zu existenziellen Sorgen wie der Frage, ob mit der neuen Lösung dem Job weiterhin im selben Maß nachgegangen werden kann. Wie die Rote Eule blicken auch andere Kindertagesstätten im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen einem erheblichen Sanierungsstau entgegen. Viele dieser Einrichtungen müssen mittelfristig saniert werden. Angesichts des ohnehin bestehenden Mangels an Betreuungsplätzen in Frankfurt darf sich ein Fall wie die Rote Eule auf keinen Fall wiederholen. Eltern und Kinder brauchen Planungssicherheit, Verlässlichkeit und frühzeitige Informationen, damit notwendige Sanierungen familienfreundlich umgesetzt werden können. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat 3 bedauert die Schließung der Roten Eule und kritisiert das Vorgehen des Magistrats, der durch fehlende Entscheidungen und mangelnde sowie rechtzeitige Kommunikation den Verlust des Standorts mitverursacht hat. - Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, zu berichten: a. Wie der Magistrat die aktuelle Betreuungssituation (Kita-, Kindergarten- und Hortplätze) im Nordend sowie in den angrenzenden Stadtteilen grundsätzlich einschätzt. b. Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen in diesen Stadtteilen derzeit sanierungsbedürftig sind und welche davon wann saniert oder ggf. geschlossen werden sollen. c. Wie künftige Sanierungsvorhaben organisatorisch ablaufen sollen, damit während der Bauphasen keine Betreuungsplätze dauerhaft verloren gehen? d. Welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um sicherzustellen, dass sich ein Fall wie bei der Roten Eule künftig nicht wiederholt. e. Welche Ersatzmaßnahmen für die entfallenen Plätze der Roten Eule vorgesehen sind und wann diese umgesetzt sein sollen. f. Welche neuen Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen derzeit geplant sind, und in welchem Zeitrahmen diese entstehen sollen. g. Inwieweit bei dieser Planung bereits die geplante Unterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose in der Homburger Landstraße mit voraussichtlich knapp 300 Bewohnerinnen und Bewohnern berücksichtigt wurde, deren Fokus auf Familien den Bedarf an Plätzen weiter erhöhen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach
Antrag vom 12.10.2025, OF 391/15 Betreff: Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Laut Zeitungsberichten wird sich die Sanierung von 26 Frankfurter "Industrie-Straßen" zeitlich noch sehr lange hinziehen. Lediglich nur eine Straße wird zurzeit saniert. Die restlichen Straßen sind in drei "Pakete" eingeteilt, die sich noch nicht in der Planung befinden beziehungsweise für die noch keine Kostenschätzung vorliegt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Gehört die Berner-Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach zu einem dieser drei "Pakete"? - Für wann ist eine Sanierung der Berner Straße vorgesehen beziehungsweise ist damit zu rechnen? - Gehört die Genfer Straße als Nebenstraße mit zum Sanierungsbereich? Begründung: Die Berner Straße ist (zumindest vom Kreisel bis zur Einmündung in den Ben-Gurion-Ring ) ist seit Jahren in desolatem Zustand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7549 entstanden aus Vorlage: OF 1126/10 vom 03.10.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße eine breite Bodenwelle analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf der Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nach links, da von dort die Autos kommen, und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter dem Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7549 entstanden aus Vorlage: OF 1126/10 vom 03.10.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße eine breite Bodenwelle analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf der Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nach links, da von dort die Autos kommen, und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter dem Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 76
Ortsbeiratsmittel für das Ghana-Schulprojekt der CarloMierendorffSchule
Antrag vom 10.11.2025, OF 1164/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für das Ghana-Schulprojekt der Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Förderverein der Carlo-Mierendorff-Schule soll für das Ghana-Schulprojekt einen Zuschuss von 1.000 Euro erhalten. Der Magistrat wird gebeten, das weitere zu veranlassen. Begründung: Die Oberstufenschüler der Carlo-Mierendorff-Schule haben ein Schulprojekt ins Leben gerufen, in dem alte Computer für den Betrieb an tropische Temperaturen angepasst werden. Dies geschieht durch den Um- und Ausbau -beispielweise mit größeren Lüftern-, sowie durch Reparaturen. Anschließend werden diese dann an ghanaische Partnerschulen verschickt (Mawuko Girls High School, zwei weiterführende Schulen der Stadt Ho und des Catholic University College of Ghana). Um dieses Projekt fortzuführen und zu unterstützen, halte ich einen Zuschuss für dringend geboten. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD und Linke gegen AfD und fraktionslos (= Annahme); 1 CDU und FDP (= Enthaltung)
Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee
Antrag vom 12.08.2025, OF 371/15 Betreff: Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee Bereits seit mehr als 2 Jahrzehnten ist auf den Flächen der Flurstücke 66 und 67/1, Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 9 die Einrichtung einer Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme zum Bau der (heutigen) Anna-Lindt-Alle vorgegeben. Eine Umsetzung ist bisher jedoch nicht erfolgt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: -welchen Stand die Umsetzung der im Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindt-Allee festgesetzten Ausgleichsfläche zurzeit hat. - welche Hinderungsgründe zur Umsetzung es gibt und wie diese beseitigt werden können - wann sodann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Begründung: Beide genannte Flurstücke befinden sich innerhalb des Bereiches westlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach, der bereits mehrfach vom Ortbeirat als Erweiterung des Grüngürtels Nieder-Eschbach vorgesehen ist. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1255 2025 Die Vorlage OF 371/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?
Antrag vom 10.11.2025, OF 652/8 Betreff: Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die folgenden Fragen zu beantworten: - Wie viele Erstklässler werden im Ortsbezirk 8 im nächsten Jahr voraussichtlich eingeschult? - Wie viele Eltern der Erstklässler werden Ihren Anspruch auf Ganztagesbetreuung nach der Erwartung / Planung des Magistrats geltend machen? - Wie viele Betreuungsplätze im Ortsbezirk 8 werden im nächsten Jahr durch Abgänge von Viertklässlern voraussichtlich frei? - Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Hortplätze? - Wer koordiniert die Vergabe der Plätze? - Sind die Horte verpflichtet, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen? - Wie wird eine Benachteiligung der Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze vermieden? - Wie wirkt sich die neue Regelung auf die pädagogische Arbeit freier Träger aus, wenn keine jahrgangsgemischten Gruppen mehr gebildet werden könnten? Angesichts der Dringlichkeit des Anliegens bittet der Ortsbeirat um eine Stellungnahme des Magistrats innerhalb von drei Monaten. Begründung: Ab dem 01.01.2026 hat jeder Erstklässler im Ortsbezirk 8 einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung durch Schule oder ortsansässige Einrichtungen. Aktuell ist im Ortsbezirk 8 jedoch kein Pakt für die Ganztagsschule umgesetzt. Die beiden Grundschulen - Heinrich-Kromer-Schule und Erich-Kästner-Schule - sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht ganztagsfähig. Besonders an der Heinrich-Kromer-Schule fehlt die Infrastruktur für eine Mittagsversorgung in den bestehenden Räumlichkeiten. Wenn die Horte verpflichtet sind, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen, werden die Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze benachteiligt, da insgesamt zu wenig Plätze zur Verfügung stehen. Die Horte im Ortsbezirk 8 arbeiten bislang häufig mit altersgemischten Gruppen, die altersübergreifendes Lernen ermöglichen und pädagogisch fördern. Wenn in einer Einrichtung künftig nur Erstklässler aufgenommen werden könnten, entstehen homogene Gruppen, was die Arbeitsweise und das pädagogische Konzept grundlegend verändert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1339 2025 Die Vorlage OF 652/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "chaotisch" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“ Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80
Anregung vom 20.05.2025, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1063/10 vom 15.05.2025 Betreff: Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung" Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 Der Magistrat teilt in seinem Vortrag M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an. Während des Planergespräches am 17.09.2024 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) 1. in der Höhe des Ben-Gurion-Rings 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2); 2. in der Höhe der Hausnummer 90 (nicht im Plan enthalten); 3. in der Höhe der Hausnummer 124 (nicht im Plan enthalten); 4. in der Höhe der Hausnummer 128 (entfällt, s. 1.1.2); 5. in der Höhe der Hausnummer 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind. Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebungen selbst in Tempo-30-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht StVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte nur rote Einfärbung wird nicht als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen! Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf das Verkehrszeichen 293 und das Verkehrsschild 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 3. im Teilraum 1.7.1 Süd I auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende Kinderzentrum 71 das bestehende Verkehrszeichen 293 sowie beidseitig das Verkehrsschild 350 in Höhe des Ben-Gurion-Rings 90 wenigstens erhalten bleiben oder der Fußgängerüberweg ggf . durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1815 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 80 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 80 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 80 und OA 556 = Annahme) FRAKTION (M 80 = Annahme, OA 556 = Ablehnung) Gartenpartei (M 80 = Ablehnung, OA 556 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6273, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025
Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 entstanden aus Vorlage: OF 1067/10 vom 02.06.2025 Betreff: Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Vorgang: OM 6217/24 OBR 10; ST 608/25 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für die Anbringung des Flexipollers. Dieser beweist mit dermaßen umfangreichen Kontaktspuren zu Fahrzeugen mittlerweile, dass eine Maßnahme mehr als erforderlich war, aber offensichtlich immer noch nicht ausreicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich auch den Schutzstreifen zwischen Fußgängerüberweg und Oberer Kalbacher Weg mit roter Farbe zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1831 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nachrüstung der Sportanlage an der Bertramswiese mit SechsMeterBallfangzaun
Antrag vom 12.11.2025, OF 1140/9 Betreff: Nachrüstung der Sportanlage an der Bertramswiese mit Sechs-Meter-Ballfangzaun Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ballfangeinrichtung auf der südlichen Seite der Sportanlage an der Bertramswiese auf das übliche Maß von 6 m (vgl. Entwurfsplan zur Sportanlage Dornbusch) zu erhöhen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1140/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Versorgung mit Hort- und Schulplätzen im Ortsbezirk 9
Antrag vom 20.10.2025, OF 1124/9 Betreff: Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Versorgung mit Hort- und Schulplätzen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die jüngsten Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung in den nördlichen Stadtteilen zeigen eine Stagnation bzw. leichten Rückgang der Geburtenzahlen. Dies wird sich zwangsläufig auf die Versorgung mit Hort- und Schulplätzen bzw. den Bedarf im Ortsbezirk auswirken. Der Magistrat wird daher gebeten, zeitnah dem Ortsbeirat den aktuellen Stand sowie die erwarteten Auswirkungen für die kommenden 10 Jahre vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1124/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); Linke und fraktionslos (= Enthaltung)
Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1023/10 vom 07.04.2025 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Seit mehreren Monaten besteht bereits die Treppe, welche den Bahnsteig der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" mit der Omega-Brücke Homburger Landstraße verbindet. Leider ist sie aber noch immer nicht zur Nutzung freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die augenscheinlich fertiggestellte Treppenverbindung noch immer gesperrt ist und wann die Freigabe erfolgt. Ferner wird der Magistrat gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit schnellstmöglich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn
Antrag vom 03.03.2025, OF 1098/2 Betreff: Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und zu berichten: Welche Möglichkeiten werden gesehen, 1. auch die 4. Etage des Gebäudes nach einer Sanierung zur Nutzung freizugeben? 2. Welche genauen bautechnischen Gründe / Sanierungsbedarfe sprechen derzeit gegen eine Freigabe der 4. Etage? Sind die Untersuchungen hier bereits abgeschlossen? 3. Ist es denkbar, eine möglicherweise notwendige Sanierung der 4. Etage auch während der Nutzung der darunter liegenden Etagen durch die Schirn durchzuführen? 4. Sieht der Magistrat - sollte diese Sanierung derzeit an höheren Kosten scheitern - eine Möglichkeit, die entsprechenden Mittel im Haushalt zu mobilisieren bzw. einzustellen? 5. Was würde es längerfristig bedeuten, wenn eine Etage stillgelegt bleiben muss? Kann davon ausgegangen werden, dass nach Auslaufen der Schirn-Nutzung der Eigentümer Land Hessen eine grundlegende Sanierung durchführt? Gibt es hierzu Verabredungen / Verträge? Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats beruht auf den Darstellungen des Leiters der Schirn sowie den Informationen durch Verwaltungspersonal aus Kulturdezernat und Planungsdezernat am 17. Februar 2025 im Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Dondorf-Druckerei nach erfolgter Schadstoff-Sanierung und nach Umbau für die Bedarfe der Schirn in einzelnen Räumen auch anderen Nutzern (z.B. Bockenheimer Vereine sowie kreative Nutzungen) zur Verfügung steht. Wenn durch die Stilllegung einer ganzen Etage nunmehr große Raumbereiche entfallen, wäre das aus Sicht des Ortsbeirats mehr als bedauerlich und auf Dauer nicht zu akzeptieren. Um das Gebäude der Dondorf-Druckerei langfristig zu erhalten, sind umfassende gesamtheitliche Erneuerungen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2025 Die Vorlage OF 1098/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 Linke Aktenzeichen: 41
Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5Streckenverlängerung
Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6472 entstanden aus Vorlage: OF 955/10 vom 11.12.2024 Betreff: Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem kleinen Bürgersteig vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 zu unterbinden. Begründung: Die Homburger Landstraße vor der Hausnummer 182 ist besonders eng. Trotzdem parken Pkw mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, sodass sämtliche Benutzerinnen und Benutzer des Bürgersteigs auf die Straße in den Gegenverkehr ausweichen müssen. Gerade die Kundschaft für ein Sanitätshaus muss mit Unterarmgehstützen, Rollatoren und Rollstühlen zur Rampe in das Geschäft kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6477 entstanden aus Vorlage: OF 973/10 vom 27.01.2025 Betreff: Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße künftig 1. sauberer gehalten werden können; 2. von nicht erwünschten Dauerparkern frei gehalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 958 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-10
Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10
Antrag vom 03.06.2025, OF 1077/10 Betreff: Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen zu Prüfen und Berichten, Liegen grundsätzliche Erkenntnisse über das Frühstücksverhalten der Kinder - in den KITAS - in den Grundschulen - und in den weiterführendenden Schulen vor. Wird in den KITAS/Schulen ein Frühstück angeboten? Wenn ja, in welcher Form? Wie viele Kinder kommen ohne ein Frühstück in die entsprechende Einrichtung? Ist bekannt, wenn zu Haus gefrühstückt wird, in welcher Qualität dieses geschieht? Begründung: Aus unterschiedlichen Quellen ist immer wieder zu hören, dass viele Kinder den Tag ohne ein Frühstück in der KITA oder in der Schule beginnen. Ein gutes Frühstück ist immer ein gelungener Start in den Tag. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1212 2025 Die Vorlage OF 1077/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kinder" die Worte "des Ortsbezirks 10" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6306 entstanden aus Vorlage: OF 940/10 vom 19.11.2024 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Kurzzeitparkplätze (Brötchentaste) an allen Wochentagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten und diese von der städtischen Verkehrspolizei überwachen zu lassen. Begründung: In diesem Kreuzungsbereich (Ronneburgstraße/Homburger Landstraße) besteht durch den Kundenverkehr von PENNY, der Frankfurter Sparkasse und der Filiale des Bäckers Eifler ein erhöhter Parkdruck, der dazu führt, dass auf dem Radweg oder auch in zweiter Reihe geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben. Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765
Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 entstanden aus Vorlage: OF 930/10 vom 18.11.2024 Betreff: Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Die Fleckenbühlstraße ist für Radfahrende in Fahrtrichtung entgegen der Einbahnstraße freigegeben. An der Einmündung in den Oberen Kalbacher Weg regeln Bodenmarkierungen die Fahrbahnaufteilung. Leider kommt es immer wieder vor, dass beim Linksabbiegen in die Fleckenbühlstraße Kraftfahrzeugführer den für Radfahrende markierten Bereich bzw. die Sperrfläche überfahren. Dies führt mitunter zu gefährlichen Situationen, insbesondere für dort wartende Radfahrende, die westwärts in den Oberen Kalbacher Weg einbiegen oder diesen in Nordrichtung queren wollen. Dem Ortsbeirat wurde z. B. von einem konkreten Vorfall berichtet, bei dem es zu einem Zusammenstoß von einem an der genannten Stelle ordnungsgemäß wartendem Radfahrer mit einem nicht ordnungsgemäß in die Fleckenbühlstraße einbiegendem Kraftfahrzeug kam. Der Radfahrer stürzte dabei über das Kraftfahrzeug rutschend zu Boden. Glücklicherweise erlitt der Radfahrer in diesem Fall keine größeren Verletzungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrende besser zu schützen und Kraftfahrzeugführende von diesem gefährdenden Abbiegeverhalten abzuhalten. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Antrag vom 02.06.2025, OF 1067/10 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6214 entstanden aus Vorlage: OF 927/10 vom 18.11.2024 Betreff: Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames Vorgang: OM 5265/24 OBR 10; ST 1643/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob, entgegen der Stellungnahme vom 09.09.24, ST 1643, nicht auch zumindest im südlichen Teil des Ben-Gurion-Rings in Bonames städtische Gebäude seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen; 2. wo weitere städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen; 3. warum diese Gebäude leer stehen; 4. sofern auch teilweise eine (Zwischen-)Nutzung gefunden wurde, mit welcher Idee, zu welchen Zweck und mit welcher Maßgabe dies der Fall ist; 5. bis wann eine solche Zwischennutzung geplant ist und insbesondere bis wann sie getroffen wurde; 6. wann mit einem Ende des Leerstandes zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6063 entstanden aus Vorlage: OF 914/10 vom 21.10.2024 Betreff: Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung vor der Bäckerei Eifler die Sicherheit für Radfahrende erhöht werden kann, sodass weniger auf dem Radweg geparkt wird (zum Beispiel durch Klemmfixe und Rotfärbung oder Ähnliches). Begründung: Obwohl eindeutig ein Radweg eingezeichnet ist, parken immer wieder Fahrzeuge ganz oder teilweise auf dem Radweg vor der Bäckerei Eifler, um "schnell mal" einzukaufen. Das gefährdet den Radverkehr, der sich in der Kreuzungssituation in den Autoverkehr einfädeln muss. Insbesondere für Kinder und ältere Verkehrsteilnehmende ist das schwierig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 246 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1209
Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5907 entstanden aus Vorlage: OF 879/10 vom 26.08.2024 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, der StVO, keiner weiteren Nachverdichtung von Böden, der Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und den nur begrenzt verfügbaren legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatischer bzw. innovativer Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (siehe auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle). In der Tempo-30-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, der Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreisel, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine Verkehrszeichen 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreisel einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße, weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten Verkehrszeichen 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten Kreiseln um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens drei, idealerweise vier legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine Pseudoverkehrsinseln mit aufgestellten Verkehrszeichen 222. Diese werden nach Wahrnehmung des Ortsbeirates nicht als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung, neben den Pseudoverkehrsinseln, mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung (der Quasieinbahnstraße) innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z. B. unter der Anwendung Wendekehre oder scharfe Kurve nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund vier Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 124 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5890 entstanden aus Vorlage: OF 836/10 vom 21.05.2024 Betreff: Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der GWH zu prüfen und zu berichten , 1. wie das Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße künftig auch für Fahrzeughalter akzeptabel geregelt werden kann; 2. an welchen Stellen im Bereich der Garagen oder der Verkehrsinsel durch platzsparende Maßnahmen Stellplätze in der Hugo-Sinzheimer-Straße künftig ausgewiesen werden können. Begründung: Die betroffenen Menschen fühlen sich weder verstanden noch gut behandelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in Bonames Menschen künftig auf das Auto angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 20.08.2024 Betreff: Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampeln rings um die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße sowie die Ampeln an der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg mit akustischem Blindensignal ausgestattet werden können. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Digitale Abstellorte für E-Scooter
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Parkbank in Bonames
Antrag vom 26.08.2024, OF 876/10 Betreff: Parkbank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, in der Homburger Landstraße zwischen Kirchhofsweg und Oberen Kalbacher Weg in Bonames 1. die Parkbank zwischen Pfarrhaus und Bushaltestelle abbauen zu lassen, da hier seit einiger Zeit leider eine regelmäßige Vermüllung mit Scherben, Zigarettenkippen sowie mit ekligen Hinterlassenschaften Mitten in Bonames zu beklagen ist. Dies alles bleibt jeweils mit Blick auf die Umwelt und den öffentlichen Raum zu unterbinden, zumal dabei auch Kinder und Hunde gefährdet sind. 2. bis zum Abbau der Bank dort nach Erfordernis Sonderreinigungen zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme)
Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen
Antrag vom 15.08.2024, OF 887/10 Betreff: Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit den Zielen: 1. Aktuell sämtliche ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 umgehend beseitigen zu lassen. 2. Baustelleneinrichtungen jeweils grundsätzlich auf ordnungsgemäße und platzsparende Einrichtung überprüfen zu lassen. 3. Keine Kosten für die Allgemeinheit zu den vorgenannten Punkten zu übernehmen. 4. Bei ruhenden oder erledigten Baustellen die Einschränkungen gemäß der Straßenverkehrsordnung umgehend zu beenden. Begründung: Baustellen ziehen sich teils merkwürdig zeitintensiv über Monate und teils ohne erkennbare Aktivität hin. So zum Beispiel in der Homburger Landstraße in der Höhe Hilgenfeld. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE und 1 FDP gegen CDU (= Annahme); 4 GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP, AfD und fraktionslos (= Enthaltung)
Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
ÖPNV stärken
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim
Antrag vom 08.04.2024, OF 788/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit der Quartiersmanagemente im Nachbarschaftsbüro Preungesheim, Wegscheidestraße 32A sowie im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148 sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für die Quartiersmanagemente Nachbarschaftsbüro sowie StadtRaum Preungesheim verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 101 2024 Die Vorlage OF 788/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer
Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5237 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 01.02.2024 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma am Straßenrand des Ben-Gurion-Rings vor der Ladenzeile/Ärztehaus, Hausnummer 52 (Tedi-Markt), entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der Ben-Gurion-Ring einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-0
Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames
Antrag vom 26.02.2024, OF 770/10 Betreff: Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße künftig auch für Fahrzeughalter akzeptabel geregelt werden kann? Begründung: Die teils sehr betroffenen Menschen fühlen sich weder verstanden noch gut behandelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 836/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 770/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 770/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 770/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 836/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Ideen
Zebrastreifen Homburger Landstraße
Die Homburger Landstraße braucht auf Höhe der Hausnummer 104 dringend einen Zebrastreifen, damit man als Fußgänger die Straße sicher überqueren kann. Viele Menschen (insbesondere auch Schulkinder der weiterführenden Schulen) überqueren hier die Straße auf dem Weg zur U-Bahn-Haltestelle (Theobald-Ziegler-Straße). Hier ist bereits eine Verkehrsinsel angelegt worden, allerdings ist der Übergang ohne Zebrastreifen sehr unsicher und auf der gegenüberliegenden Seite parken Autos, sodass man den Bürgersteig nicht ohne Umwege erreichen kann. Zudem ist die Straße durch parkende Autos sehr schlecht einsehbar und die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird sehr oft überschritten.
Einrichtung E-ladesäulen Parkplatz Feuerwehrstraße/Ecke Marbachweg/Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.
Einrichtung E-Ladesäulen auf öff. Parkplatz/park&ride, Feuerwehrstraße, Marbachweg, Ecke Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.
Ersatz von "Stoppschild" durch einfaches "Vorfahrt gewähren" (nähe U-Bahn-Station Preungesheim)
Vor vielen Jahren stand an der gemeinten Stelle (siehe Screenshots - kurz nach der Ampel an der Bus- und U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim", wo die Gießener Straße einen Bogen um eine Grünfläche macht) ein Baum, der die Sicht beeinträchtigte. Dieser Baum ist nun weg, sodass die Sicht einwandfrei ist und der Verkehr von rechts kommend perfekt gesehen werden kann. In Fahrtrichtung links steht, um auf der Homburger Landstraße zurückzukommen, ein Stoppschild, der von sehr vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht respektiert wird, weil da meistens oder meistens stadtauswärts (rechts) keiner so kommt, dass man da "lange" halten müsste. Wäre es daher nicht sinnvoller, das "Stopp" durch ein "Vorfahrt Gewähren" wie in einem Kreisel zu ersetzen? Bild 1: Das Schild selbst am Standort Bild 2: Standort auf einem Plan
Mülleimer Nieder-Eschbach/ Bonames
Aud der Homburger Landstraße in Nieder-Eschbach/Bonames befinden sich so gut wie keine Mülleimer. Demzufolge liegt unglaublich viel Müll auf dem Boden oder in den Grünflächen/Büschen. Dort sind sehr viele Menschen unterwegs, da Supermarkt oder auch die Bahnstation in der Homburger Landstraße liegen, zwischen diesen beiden Positionen habe ich keinen einzigen Mülleimer gesehen. Kein Wunder, dass dort so viel Müll auf den Böden liegt.
Bewohnerparken Homburger Landstraße
Meine Idee ist, in der Homburger Landstraße im Bereich der Hausnummern 171 bis 201 Bewohnerparken zu installieren. Der Hintergrund für diese Idee ist ganz simpel: Ich und andere Anwohner finden inzwischen kaum noch Parkplätze und der ein oder andere weicht dann auf eine Baumscheibe aus. So hat man dann neben allerhand ausländisch angemeldeten Fahrzeugen versaute Baumscheiben.
Aufwertung der Homburger Landstr. in Preungesheim
Die Homburger Landstraße in Preungesheim verfügt durchaus über Potenzial zur Aufwertung, nicht zuletzt wegen zahlreiche Altbauten mit Sanierungsmöglichkeiten. Und so kann es gehen: Durch die parallel verlaufende Gießener Straße ist die Homburger als Durchfahrtstraße weitestgehend verzichtbar. Deshalb kann sie in eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit ausgebauten Radwegen umgewandelt werden. Parkplätze können reduziert werden was Gastronomie und Geschäften Freiräume verschaffen würde. Die Homburger in Preungesheim kann Stück für Stück zu einer kleinen Berger werden....
Taubenabwehr
Die A661 quer die Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzung mit der Straße Am Dorfgarten. Unter der A661 verläuft ein Park and Ride Platz und ein Bürgertseig. Unter der A661 nisten zahlreiche Tauben und "be-scheißen" die Fußgänger. Mein Vorschlag wäre, die Tauben durch die Anbringung von Netzen fernzuhalten, ähnlich wie im Bereich der Bahnunterführung an der Galluswarte.
Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Kreisel statt Ampeln
Liebe Mitbürger/innen, neu hinzugezogen auf den Frankfurter Berg liegt mir o. g. Thema am Herzen: Die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße muss vielen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden. Dies führt dazu, dass für jede/n Einzelne/n die Wartezeit bei "Rot" recht lange ausfällt. Besonders auf dem Weg zur Arbeit (ich muss auf die A661 nach Egelsbach) strapaziert das mein Zeitbudget. Ich bin mir sicher, dass mit einem Kreisverkehr der Verkehr effektiver fließen würde und dass damit allen Verkehrsteilnehmenden optimal gedient wäre. Ich bin mir bewusst, dass dies eine nicht unerhebliche Investition seitens der Stadt bedeutet. Aber ich bin davon überzeugt, dass die Stadt Frankfurt daran interessiert ist, ihren Bürgern Gutes zu tun und für eine gute Idee, die viele Unterstützende hat, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen. Daher werbe ich hier für meine Idee und freue mich, wenn sie hier viel Zustimmung findet! Liebe Grüße vom Frankfurter Berg, wo ich mich sehr wohl fühle! 😃 Martina Hinkelmann
Verkehrsberuhigung auf der Bonameser Straße
Auf der Bonameser Straße gilt zwar Tempo 30, dies wird jedoch weder kontrolliert noch eingehalten. Hier sollten Maßnahmen getroffen werden, welche zu einer echten Verkehrsberuhigung führen. Die Maßnahmen, die bis jetzt getroffen wurden, zum Beispiel die Parkplätze auf die Straße zu verlegen (war wohl die günstigste Variante), waren eher kontraproduktiv, da Autos die aus Richtung der Homburger Landstraße kommen, jetzt oft auf den sehr flachen Bürgersteig ausweichen. Hier handelt es sich auch um einen Schulweg. Kinder sind auf dem sowieso schon sehr schmalen Bürgersteig durch rücksichtslose Autofahrer stak gefährdet. Geeignete Maßnahmen wären: 1. Temposchwellen auf der Bonameser Straße am Beginn des Wohngebiets. 2. Stationäre oder mobile (dann allerdings regelmäßige) Geschwindigkeitskontrollen auf der Bonamerser straße zwischen An der Nachweide/Im Mellsig und Birkholzweg. 3. Absicherung des Bürgersteigs, sodass ein Ausweichen der Autos dorthin nicht mehr möglich ist und Kinder diesen gefahrlos benutzen können. 4. Stärkere Kontrolle der Falschparker in diesem Bereich, da diese die Situation mit dem Ausweichen auf den Bürgersteig noch verstärken.
Sicherung des Bahndammes Am Bahnhof Frankfurter Berg
Es müsste was geschaffen werden das Pendler und Passanten nicht die Möglichkeit haben die S-Bahnbahnsteige durch überqueren des Bahnkörpers man muss gezwungen sein die vorhandenen Treppen und Brücke (Homburger Landstraße) zu nutzen um auf die Bahnsteige zu gelangen denn derzeit wird extrem viel abgekürzt. Das Risiko ist sehr sehr sehr hoch das dort mal ein Mensch zu schaden kommt. Aber dies muss verhindert werden und denke ich stehen Bahn und Stadt in der Pflicht da gegen was zu unternehmen. Zu vor würde ich verstärkt Ordnungskräfte dieses Objekt in Beobachtung halten.
Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete
Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!
Fußgängerstreifen erneuern - Bonames, Höhe Homburger Landstraße 641-645
der Fußgängerstreifen in Bonames (Homburger Landstraße. 641-645)) muss dringend erneuert werden.